Impressum
AGBS
Für den Inhalt verantwortlich
Emmeringer Heizungs-,
Ölfeuerungs- und
Lüftungsbau GmbH
Manfreg Schwarz
Anton-Pendele-Straße 5
82275 Emmering
Telefon 08141/6119 -0 od. (-20)
Telefax 08141/6119 -19 od. (-50)
E-Mail info@emhzb.de
Internet www.emhzb.de
Geschäftsführer Oliver Schwarz
Handelsregister München : HRB-Nr. 42057
UID DE 128 222 729
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Ust-IdNr. DE 128 222 729
EORI-Nr.DE738459959219785
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Emmeringer Heizungsbau GmbH
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
gelten, soweit wir nicht mit einem
Besteller ausdrücklich und schriftlich
Änderungen vereinbart haben.
Sollte eine Bestimmung unserer Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
I.
Kundendienst/Reparaturarbeiten
1. Durchführung
Die Inspektionen werden, soweit möglich, nach vorheriger Anmeldung
durchgeführt. Erforderliche Ersatzteile werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Zahlungsbedingungen
Die Wartungspauschale wird nach erfolgter Wartung im jeweiligen
Vertragsjahr dem Kunden in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig.
3. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht
für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, durch Einwirkung Dritter,
höherer Gewalt oder sonstige Umstände eingetreten sind, auf die die
Wartungsfirma keinen Einfluss hat, z.B.
falsch eingestellte Zeituhren und Thermostate, mangelhafte Heizkessel,
Wassermangel, leerer Heizöltank(kein Gas), fehlerhafte Sicherungen und
Zuleitungen, Feuer, Bruch und Einfrierungen von Anlageteilen. Für nicht von der
Wartungsfirma gelieferte oder
gewartete Teile wird keine Haftung übernommen. Die Haftung ist ausgeschlossen
für Schäden aufgrund provisorischer Behebung von Störungen, die auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorgenommen wurden.
4.Sonstiges
Die Durchführung des Kundendienstvertrages durch den Auftragnehmer
entbindet den Kunden als Betreiber der Tankanlage nicht von der Haftung nach
den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der entsprechenden
Länderverordnungen und -gesetze. Der Auftragnehmer behält sich vor, nach
Feststellung des technischen Zustandes der Anlage bei der Inspektion von diesem
Vertrag zurückzutreten. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform.
II. Sonstige
Verträge, Allgemeine Reglungen
1. Durchführung
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden gemäß dem mündlichen oder schriftlichen Auftrag oder Auftragsbestätigung
durchgeführt und werden durch Unterschrift auf der
Auftragsbestätigung/Stundenzettel anerkannt.
2.Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
Gilt nur mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel unverzüglich zu
rügen sind und dem Besteller ein Anspruch auf Rückgängigmachung des
Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises nur dann zusteht, wenn
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen sollten. Beanstandungen des Kunden sind innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Arbeiten
schriftlich an den Auftragnehmer
mitzuteilen. Der Kunde hat Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung kann
der Kunde Wandelung oder Minderung nach
den gesetzlichen Bestimmungen wahlweise gelten machen. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere des unmittelbaren oder mittelbaren Schadenersatzes sind
ausgeschlossen. Die Haftung des
Auftragnehmers beschränkt sich auf die
Höhe der von der Betriebshaftpflicht zu zahlenden Versicherungsleistung, auch
soweit der Versicherer aus vertraglichen Gründen leistungsfrei ist.
3. Auf das von uns gelieferte Material erhalten Sie die volle
Materialwerksgewährleistung ab Einbaudatum,
ausgenommen sind die Arbeitszeit Fracht- u. Fahrtkosten, diese werden gesondert
dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, soweit sich nicht aus
dem Inhalt des Angebotes ausdrücklich etwas anderes ergibt.
5. Die Preise und Kostensatzungen gelten ab Werk oder ab Lager, wie
angeboten.
6. Wir behalten uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine
verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn nach Vertragsabschluss die
Werkstoffpreise oder die Löhne steigen oder Umstände, die wir nicht zu
vertreten haben, Herstellung oder Vertrieb verteuern.
7. Die Zahlung ist sofort ohne jeglichen Abzug zu leisten. Die Zahlung
gilt als erbracht, wenn sie unserem Konto gutgeschrieben ist. Bei Verzug mit
seinen Zahlungsverpflichtungen ist der Besteller verpflichtet, Verzugskosten in
Höhe von € 10,00 für jede ergangene Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe des
jeweiligen Kreditzinssatz zuzüglich Mehrwertsteuer der Banken, bei denen wir
Konten unterhalten, zu zahlen.
Sämtliche uns durch Verzug entstehende Schäden gehen zu Lasten des
Bestellers, insbesondere auch die Kosten einer wegen der Abnahmeverweigerung
vergeblichen Lieferung, die Kosten der Wiederinbetriebnahme, der Rückholung,
der Verwertung und einer etwaigen notwendigen Rechtsverfolgung.
8. Teillieferung ist zulässig.
9. Die Lieferung unserer Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn alle unsere Forderungen
einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten aus diesem Vertrag sowie sämtliche Forderungen aus
anderen Verträgen des Bestellers mit uns abgegolten sind. Unser
Vorbehaltseigentum bleibt von einer etwaigen Verjährung unberührt. Werden die
von uns gelieferten Waren von anderer Seite in Anspruch genommen, insbesondere
gepfändet, so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort davon schriftlich in
Kenntnis zu setzen. Alle zur Befreiung von Pfändungen sowie zur
Wiederbeschaffung der gelieferten Waren aufgewandten Gerichtskosten oder
außergerichtlichen Kosten hat der Besteller zu erstatten. Solange die Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf
sie der Besteller ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an andere
herausgeben.